Neues Haus für die Lotsen
Neubau für 8,6 Millionen Mark auf der nördlichen Geestemole- Beginn im Februar oder März


Das alte Lotsenhaus, Foto: Peter Müller 2/2002

Die Lotsen bekommen ein neues Haus. Wenn das Bundesverkehrsministerium in den nächsten Wochen grünes Licht gibt, kann am 1. April 2002 mit dem Bau begonnen werden. Geschätzte Kosten: 8,6 Millionen Mark. Der Neubau auf der Geestemole soll die See- und Flusslotsen ab Herbst 2003 unter einem Dach vereinen.

Der Entwurf des Bremer Architekten Prof. Manfred Schomers sieht einen zweiflügeligen Bau um einen zentralen Lichthof vor. In beiden containerförmigen Gebäudeteilen sollen 22 Schlafkammern für die Flusslotsen sowie Büroräume vor allem für die Seelotsen untergebracht werden. Gekrönt wird der Bau von der Einsatzzentrale, in der See- und Flusslotsen erstmals gemeinsam operieren sollen.

Abriss des jetzigen Gebäudes
Als Bauplatz ist der Standort des jetzigen Flusslotsengebäudes auf der nördlichen Geestemole vorgesehen. "Sobald das Wetter etwas offener ist- also möglichst im Februar /März-, wollen wir mit dem Abriss des Gebäudes beginnen", sagt Franz Mödden, Leiter der Bremerhavener Außenstelle für das Seelotswesen der Wasser - und Schifffahrtsdirektion. Das kurz nach dem Ersten Weltkrieg errichtete Stationsgebäude weist Risse auf und mußte aus Sicherheits-
gründen schon einmal vorübergehend evakuiert werden.
Um den Flusslotsen auch während der Bauzeit ein Dach über dem Kopf zu gewähren, hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung den ausrangierten Lotsendampfer "Kapitän Hilgendorf" von der Elbe nach Bremerhaven geholt.  Zurzeit wartet das 40 Jahre alte Schiff im Neuen Hafen auf seinen vermutlich letzten Einsatz unter Bundesflagge.
Die von Professor Manfred Schomers für seinen Entwurf kalkulierten 8,6 Millionen Mark liegen deutlich über den ursprünglich veranschlagten 5,6 Millionen Mark. Der Bau soll komplett aus der so genannten Lotsabgabe finanziert werden, also aus den Gebühren, die der Bund von den Reedern für das Lotsen ihrer Schiffe erhebt.

Nordsee-Zeitung vom 28. Dezember 2001