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Lale-Andersen-Erbin verlangt 50 000 Mark
Klage gegen Betreiber des Ausflugsbootes "Lale
Andersen"
Eigentlich führte Kapitän Harald Hissenkämper nichts Böses im Schilde,
als er sein neues Ausflugsboot im Februar 1999 auf den Namen "Lale
Andersen" tauchte. Jetzt brachte ihm diese werbewirksame Idee eine
Schadensersatzklage über 50 000 Mark ein. Absender: die Erbin der Bremerhavener
Sängerin.

Drei Boote und Barkassen betreibt Hissenkämper für seine Hafenrundfahrten und
Wesertörns, alle benannt nach Bremerhavenern: "Hein Mück", "Jan
Brass" und eben "Lale Andersen". Als ich das neue Schiff plante,
war für mich klar, dass ich es auch nach einem Bremerhavener oder einer
Bremerhavenerin benennen werde", erinnert sich Hissenkämper. Der Name der
"Lilli Marleen"-Interpretin schien ihm gerade passend, und auch einer
ihrer Söhne zeigte sich offenbar angetan von der Idee. "Ich habe von ihm
zwei oder drei Monate nach der Taufe ein Schreiben bekommen", sagt
Hissenkämper. "Da stand drin, dass er es ganz toll findet, wenn seiner
Mutter auf diese Weise ein Denkmal gesetzt wird."
"Keine Werbung mit Namen"
Das Schreiben, das Hissenkämper dann Anfang dieses Jahres ins Haus
flatterte, klang allerdings nicht mehr so freundlich. Ein Rechtsanwalt
untersagte ihm darin namens der Andersen-Tochter Carmen-Litta
Magnus, weiterhin Werbung mit dem Namen der Sängerin zu betreiben.
Hissenkämper verstand die Welt nicht mehr: "Ich verdiene doch nicht mit
dem Namen mein Geld, sondern mit dem Schiff- egal, ob das nun "Lale
Andersen", "Deutschland" oder sonst wie heißt." Es nützte
nichts: Inzwischen liegt ihre Klage beim Landgericht Bremen. Die Andersen-Erbin
verlangt Auskunft darüber, wie hoch die Einnahmen aus dem Betrieb des
Ausflugsschiffes sind. Danach bemisst sich dann die Höhe des Schadenser-
satzes. Vorläufiger Streitwert: 50 000 Mark. Außerdem drohen der Rechts-
anwalt und seine Mandantin 500 000 Mark Strafe an, wenn das Schiff nicht schleunigst
umgetauft wird.
Daran denkt Hissenkämper im Moment nicht. Zusammen mit seinem Anwalt bereitet
er sich nun auf den Prozess vor dem Landgericht vor. "Ich dachte, das Ganze
ließe sich außergerichtlich lösen", sagt er. "Von den Erben bin ich
absolut enttäuscht."
Nordsee-Zeitung vom 27. Juli 2001