Lale-Andersen-Erbin verlangt 50 000 Mark
Klage gegen Betreiber des Ausflugsbootes "Lale Andersen"

Eigentlich führte Kapitän Harald Hissenkämper nichts  Böses im Schilde, als er sein neues Ausflugsboot im Februar 1999 auf den Namen "Lale Andersen" tauchte. Jetzt brachte ihm diese werbewirksame Idee eine Schadensersatzklage über 50 000 Mark ein. Absender: die Erbin der Bremerhavener Sängerin.



Drei Boote und Barkassen betreibt Hissenkämper für seine Hafenrundfahrten und Wesertörns, alle benannt nach Bremerhavenern: "Hein Mück", "Jan Brass" und eben "Lale Andersen". Als ich das neue Schiff plante, war für mich klar, dass ich es auch  nach einem Bremerhavener oder einer Bremerhavenerin benennen werde", erinnert sich Hissenkämper. Der Name der "Lilli Marleen"-Interpretin schien ihm gerade passend, und auch einer ihrer Söhne zeigte sich offenbar angetan von der Idee. "Ich habe von ihm zwei oder drei Monate nach der Taufe ein Schreiben bekommen", sagt Hissenkämper. "Da stand drin, dass er es ganz toll findet, wenn seiner Mutter auf diese Weise ein Denkmal gesetzt wird."

"Keine Werbung mit Namen"
Das Schreiben, das Hissenkämper dann Anfang dieses Jahres ins Haus flatterte, klang allerdings nicht mehr so freundlich. Ein Rechtsanwalt untersagte ihm darin namens der  Andersen-Tochter  Carmen-Litta Magnus, weiterhin Werbung mit dem Namen der Sängerin zu betreiben.
                Hissenkämper verstand die Welt nicht mehr: "Ich verdiene doch nicht mit dem Namen mein Geld, sondern mit dem Schiff- egal, ob das nun "Lale Andersen", "Deutschland" oder sonst wie heißt." Es nützte nichts: Inzwischen liegt ihre Klage beim Landgericht Bremen. Die Andersen-Erbin verlangt Auskunft darüber, wie hoch die Einnahmen aus dem Betrieb des Ausflugsschiffes sind. Danach bemisst sich dann die Höhe des Schadenser-
satzes. Vorläufiger Streitwert: 50 000 Mark. Außerdem drohen der Rechts-
anwalt und seine Mandantin 500 000 Mark Strafe an, wenn das Schiff nicht schleunigst umgetauft wird.
Daran denkt Hissenkämper im Moment nicht. Zusammen mit seinem Anwalt bereitet er sich nun auf den Prozess vor dem Landgericht vor. "Ich dachte, das Ganze ließe sich außergerichtlich lösen", sagt er. "Von den Erben bin ich absolut enttäuscht."

Nordsee-Zeitung vom 27. Juli 2001