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"Lale Andersen" wird nicht umgetauft
Landgericht weist Carmen Litta Magnus` Klage ab-
"nicht schutzwürdig"
Das Ausflugschiff "Lale Andersen" darf seinen Namen behalten. Das
Landgericht Bremen hat gestern eine Klage der Tochter Lale Andersens abgewiesen,
die dem Besitzer des Schiffes, Kapitän Harald Hissenkämper, die Nutzung des
Namens untersagen wollte.
Die Andersen-Erbin Carmen Litta Magnus hatte im Mai Klage vor dem Landgericht
eingereicht, nachdem sich die Rechtsanwälte der streitenden Parteien über die
Rechte an dem Namen der Sängerin nicht einig werden konnten. Die Richter
hörten sich die Argumente vor einigen Wochen an und gaben gestern ihr Urteil
bekannt: Die Klage wird abgewiesen.
"Wir sehen keine Ansprüche der Erbin von Lale Andersen gegenüber Herrn
Hissenkämper", sagte Ingo Behrens, Richter am Landgericht. Begründung:
Der Namen sei fast 30 Jahre nach dem Tod der Sängerin nicht mehr schutzwürdig.
"Das entspricht der Linie, die der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen
vertreten hat: Der Schutz nimmt im Laufe der Zeit ab", sagte Behrens.
Kapitän erleichtert
Kapitän Hissenkämper, der die "Lale Andersen" für Rundfahrten
auf der Weser betreibt, reagierte erleichtert: "Ich bin natürlich sehr
froh über das Urteil", sagte er. "Ich wollte mit der Namensgebung des
Schiffes nicht den Erben von Lale Andersen schaden, sondern die Tradition des
Namens hochhalten." Hissenkämper hatte das in den Niederlanden gebaute
Schiff im Februar 1999 auf den Namen "Lale Andersen" getauft. Die 1905
in Lehe geborene Sängerin war im Zweiten Weltkrieg mit dem Soldatenlied
"Lili Marleen" weltberühmt geworden.
Die Klägerin Carmen Litta Magnus verlangte von Hissenkämper Schadenersatz-
vorläufige Höhe 50 000 Mark- weil sie den Namen ihrer Mutter für rechtlich
geschützt hält. Außerdem sollte der Besitzer gezwungen werden, das Schiff
umzutaufen. Die Kläger können gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Nordsee-Zeitung vom 21. Dezember 2001