"Lale Andersen" wird nicht umgetauft
Landgericht weist Carmen Litta Magnus` Klage ab- "nicht schutzwürdig"

Das Ausflugschiff "Lale Andersen" darf seinen Namen behalten. Das Landgericht Bremen hat gestern eine Klage der Tochter Lale Andersens abgewiesen, die dem Besitzer des Schiffes, Kapitän Harald Hissenkämper, die Nutzung des Namens untersagen wollte.

Die Andersen-Erbin Carmen Litta Magnus hatte im Mai Klage vor dem Landgericht eingereicht, nachdem sich die Rechtsanwälte der streitenden Parteien über die Rechte an dem Namen der Sängerin nicht einig werden konnten. Die Richter hörten sich die Argumente vor einigen Wochen an und gaben gestern ihr Urteil bekannt: Die Klage wird abgewiesen.
"Wir sehen keine Ansprüche der Erbin von Lale Andersen gegenüber Herrn Hissenkämper", sagte Ingo Behrens, Richter am Landgericht. Begründung: Der Namen sei fast 30 Jahre nach dem Tod der Sängerin nicht mehr schutzwürdig. "Das entspricht der Linie, die der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vertreten hat: Der Schutz nimmt im Laufe der Zeit ab", sagte Behrens.

Kapitän erleichtert
Kapitän Hissenkämper, der die "Lale Andersen" für Rundfahrten auf der Weser betreibt, reagierte erleichtert: "Ich bin natürlich sehr froh über das Urteil", sagte er. "Ich wollte mit der Namensgebung des Schiffes nicht den Erben von Lale Andersen schaden, sondern die Tradition des Namens hochhalten." Hissenkämper hatte das in den Niederlanden gebaute Schiff im Februar 1999 auf den Namen "Lale Andersen" getauft. Die 1905 in Lehe geborene Sängerin war im Zweiten Weltkrieg mit dem Soldatenlied "Lili Marleen" weltberühmt geworden.
Die Klägerin Carmen Litta Magnus verlangte von Hissenkämper Schadenersatz- vorläufige Höhe 50 000 Mark- weil sie den Namen ihrer Mutter für rechtlich geschützt hält. Außerdem sollte der Besitzer gezwungen werden, das Schiff umzutaufen. Die Kläger können gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Nordsee-Zeitung vom 21. Dezember 2001