Blüten im Paragrafendschungel
Elf Autoren beleuchten 150 Jahre Amtsgericht in
Bremerhaven
| Uwe Lissau (Herausgeber): "150 Jahre Amtsgericht in Bremerhaven", 112 Seiten, 13,50 Euro. |
83 Tote, ungezählte Verletzte: Die Explosion einer
Höllenmaschine bei der Schleuse zum Neuen Hafen erschütterte 1875 nicht
nur die Bürger der Stadt. Die Thomas-Katastrophe,
wie eines der schlimmsten Verbrechen der deutschen Kriminalgeschichte nach dem
Attentäter genannt wurde, fand einen bis heute gültigen Nachhall im deutschen
Strafrecht. An den größten Fall der Bremerhavener Justiz erinnert ein Beitrag
des in der Druckerei Ditzen GmbH & Co. KG erschienenen Buchs, in dem 150
Jahre Amtsgericht von 11 Autoren resümiert werden.
Wie unterhaltsam und ganz und gar nicht juristisch trocken solch eine Bilanz
ausfallen kann, zeigt der Beitrag des ehemaligen Oberbürgermeisters Karl Willms,
der das ehrwürdige Gebäude aus der "Froschperspektive" beschreibt.
Erinnerungen an seine Kinderzeit, an verstohlene Blicke vom Balkon des Freundes
auf den Gefängnisgarten und die Schrecken des Krieges, als der kleine Karl mit
seinen Eltern Zuflucht im Luftschutzkeller des Gerichts suchte.
Welch schillernd bunte Sumpfblüten selbst im Paragrafen-Dschungel gedeihen,
wird im Beitrag der NZ- Gerichtsreporterin Gabriele Schürhaus deutlich, die das
Gericht als Bühne mit offenem Spielplan beschreibt. Vom Autoschlosser ist da
die Rede, der nach der Lektüre des "Paten" einen Werfteigentümer um
200 000 Mark erpressen wollte, und von der Mutter, die ihre geliebte kleine
Tochter in einem Anfall von tiefster Verzweiflung mit einem Kissen erstickte.
Auch Richter und Staatsanwälte sind keine spröden Paragrafenreiter, sondern
Prozessbeteiligte mit Emotionen und Schwächen- Menschen eben.
Ein Schlaglicht auf die Zeit der Naziherrschaft wirft Amtsgerichtspräsident Uwe
Lissau. Als exemplarischer Fall dient das Schandurteil gegen die Eheleute
Heinrich und Klara Moses, die aus den Trümmern ihres Hauses auch ein paar
Habseligkeiten von Nachbarn zusammengerafft hatten und dafür wegen Plünderung
zum Tode verurteilt wurden. Der Führer sollte nicht den geringsten Zweifel
daran haben, dass auf die Strafjustiz im "totalen Krieg" Verlass war.
Mehr als ein Beispiel für die Verstrickungen der "ehrenwerten Justiz"
ist das nicht. Doch es könnte den Anstoß dafür liefern, diese Zeit einmal
ausführlicher zu beleuchten. Auf welche Ungeheuerlichkeiten man da stoßen
könnte, wird deutlich, wenn Amtsgerichtsrat Dreyer, der das Todesurteil gegen
Moses unterschrieben hat, ein paar Seiten weiter noch einmal auftaucht: In einem
Beitrag über den Aufbau des Gerichtswesens nach 1945, wo Dreyer ungeachtet
seiner Rolle im Dritten Reich zum ersten Präsidenten des Landgerichts
Wesermünde bestimmt worden war.
Quelle: Nordsee-Zeitung vom 28.09.2002