Blüten im Paragrafendschungel
Elf Autoren beleuchten 150 Jahre Amtsgericht in Bremerhaven

Uwe Lissau (Herausgeber): "150 Jahre Amtsgericht in Bremerhaven", 112 Seiten, 13,50 Euro.

83 Tote, ungezählte Verletzte: Die Explosion einer Höllenmaschine bei der  Schleuse zum Neuen Hafen erschütterte 1875 nicht nur die Bürger der Stadt. Die Thomas-Katastrophe, wie eines der schlimmsten Verbrechen der deutschen Kriminalgeschichte nach dem Attentäter genannt wurde, fand einen bis heute gültigen Nachhall im deutschen Strafrecht. An den größten Fall der Bremerhavener Justiz erinnert ein Beitrag des in der Druckerei Ditzen GmbH & Co. KG erschienenen Buchs, in dem 150 Jahre Amtsgericht von 11 Autoren resümiert werden.
                Wie unterhaltsam und ganz und gar nicht juristisch trocken solch eine Bilanz ausfallen kann, zeigt der Beitrag des ehemaligen Oberbürgermeisters Karl Willms, der das ehrwürdige Gebäude aus der "Froschperspektive" beschreibt. Erinnerungen an seine Kinderzeit, an verstohlene Blicke vom Balkon des Freundes auf den Gefängnisgarten und die Schrecken des Krieges, als der kleine Karl mit seinen Eltern Zuflucht im Luftschutzkeller des Gerichts suchte.
                Welch schillernd bunte Sumpfblüten selbst im Paragrafen-Dschungel gedeihen, wird im Beitrag der NZ- Gerichtsreporterin Gabriele Schürhaus deutlich, die das Gericht als Bühne mit offenem Spielplan beschreibt. Vom Autoschlosser ist da die Rede, der nach der Lektüre des "Paten" einen Werfteigentümer um 200 000 Mark erpressen wollte, und von der Mutter, die ihre geliebte kleine Tochter in einem Anfall von tiefster Verzweiflung mit einem Kissen erstickte. Auch Richter und Staatsanwälte sind keine spröden Paragrafenreiter, sondern Prozessbeteiligte mit Emotionen und  Schwächen- Menschen eben.
Ein Schlaglicht auf die Zeit der Naziherrschaft wirft Amtsgerichtspräsident Uwe Lissau. Als exemplarischer Fall dient das Schandurteil  gegen die Eheleute Heinrich und Klara Moses, die aus den Trümmern ihres Hauses auch ein paar Habseligkeiten von Nachbarn zusammengerafft hatten und dafür wegen Plünderung zum Tode verurteilt wurden. Der Führer sollte nicht den geringsten Zweifel daran haben, dass auf die Strafjustiz im "totalen Krieg" Verlass war.
Mehr als ein Beispiel für die Verstrickungen der "ehrenwerten Justiz" ist das nicht. Doch es könnte den Anstoß dafür liefern, diese Zeit einmal ausführlicher zu beleuchten. Auf welche Ungeheuerlichkeiten man da stoßen könnte, wird deutlich, wenn Amtsgerichtsrat Dreyer, der das Todesurteil gegen Moses unterschrieben hat, ein paar Seiten weiter noch einmal auftaucht: In einem Beitrag über den Aufbau des Gerichtswesens nach 1945, wo Dreyer ungeachtet seiner Rolle im Dritten Reich zum ersten Präsidenten des Landgerichts Wesermünde bestimmt worden war.

Quelle: Nordsee-Zeitung vom 28.09.2002